
Mehrwertsteuersätze: Spanien im Jahr 2025
Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe oder Einfuhren von Gütern (Einschließlich Bauausführungen, die Dienstleistungen sind, deren Ergebnis die Lieferung eines dieser Güter ist) | Allgemeiner Steuersatz (Artikel 90.Uno, Gesetz 37/1992) - 21%; Ermäßigte Steuersätze (Artikel 91.Uno, Gesetz 37/1992) | ||||||||||||
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1º. Produkte, die üblicherweise und zweckmäßig für die menschliche oder tierische Ernährung verwendet werden
| 10% | ||||||||||||
2º. Tiere, Pflanzen und andere Produkte zur Herstellung von Produkten für die menschliche oder tierische Ernährung, Zuchttiere und Tiere für die Mast vor dem Verzehr. | 10% | ||||||||||||
3º. Güter für land-, forst- und viehwirtschaftliche Tätigkeiten: Saatgut, Düngemittel, organische Abfälle, Bodenverbesserer, Herbizide, Pestizide, Kunststoffe und Papiertüten für den Anbau. | 10% | ||||||||||||
4º. Wasser geeignet für menschlichen oder tierischen Verzehr oder zur Bewässerung, auch in festem Zustand. | 10% | ||||||||||||
5º. Tierarzneimittel
| 10% | ||||||||||||
6º. Pharmazeutische Produkte zur direkten Verwendung durch den Endverbraucher (Watte, Gaze, Verbände...)
| 10% | ||||||||||||
7º. Wohnungen, Garagen (maximal 2 Einheiten) und Anbauten, die gemeinsam mit der Wohnung übertragen werden (wenn die MwSt-Befreiung nicht anwendbar ist wie bei Lieferungen durch den Bauträger).
| 10% | ||||||||||||
8º. Samen, Zwiebeln, Stecklinge und andere pflanzliche Produkte zur Gewinnung von Blumen und lebenden Pflanzen.
| 10% | ||||||||||||
9º. Warenlieferungen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit durch Bestattungsunternehmen. | 21% | ||||||||||||
10º. Einfuhr von Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlerstücken. | 10% | ||||||||||||
11º. Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe von Kunstgegenständen, deren Lieferant der Urheber oder Rechtsnachfolger oder nicht wiederverkaufende Unternehmer mit Abzugsrecht ist. | 10% | ||||||||||||
12º. Stromversorgung, Erdgas und natürliche Brennstoffe. | 21% |
Dienstleistungen | Ermäßigte Steuersätze (Artikel 91.Uno, Gesetz 37/1992) | ||||||
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1º. Personen- und Gepäckbeförderung | 10% | ||||||
2º. Hotel-, Camping- und Kurortdienstleistungen, Restaurantdienstleistungen und die Lieferung von Speisen und Getränken zum sofortigen Verzehr, auch wenn sie auf vorherige Bestellung des Empfängers zubereitet werden
| 10% | ||||||
3º. Dienstleistungen für Inhaber land-, forst- und viehwirtschaftlicher Betriebe
| 10% | ||||||
4º. Dienstleistungen von Dolmetschern, Künstlern, Regisseuren und Technikern als natürliche Personen für Filmproduzenten und Theaterveranstalter. | 10% | ||||||
5º. Reinigung öffentlicher Straßen, Parks und Gärten. | 10% | ||||||
6º. Sammlung, Lagerung, Transport, Verwertung oder Beseitigung von Abfällen, Reinigung öffentlicher Kanalisationen und Rattenbekämpfung sowie Sammlung oder Behandlung von Abwasser. | 10% | ||||||
7º. Eintritt zu Theatern, Konzerten, Zirkussen, Stierkampfveranstaltungen und anderen Live-Kulturveranstaltungen.
| 10% | ||||||
8º. Eintritt in Bibliotheken, Archive, Dokumentationszentren, Museen, Kunstgalerien, Pinakotheken. | 10% | ||||||
9º. Dienstleistungen für natürliche Personen, die Sport treiben, im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit und nicht befreit sind. | 21% | ||||||
10º. Nicht befreite Sozialdienstleistungen (Art. 20.Uno.8º) außer denen, die mit 4% besteuert werden. | 10% | ||||||
11º. Bestattungsdienstleistungen durch Bestattungsunternehmen und Friedhöfe (ohne Lieferung von Blumen und Kränzen) | 21% | ||||||
12º. Nicht befreite Gesundheits-, Zahn- und Kurbehandlungen. | 21% | ||||||
13º. Amateursportveranstaltungen. | 10% | ||||||
14º. Gewerbliche Ausstellungen und Messen. | 10% | ||||||
15º. Friseurdienstleistungen. | 21% | ||||||
16º. Bereitstellung und Empfang von digitalen Rundfunk- und Fernsehdiensten. | 21% | ||||||
17º. Finanzierungsleasing mit Kaufoption für Wohnungen, einschließlich maximal 2 Garagenplätze und darin befindliche Anbauten, die gemeinsam vermietet werden (wenn die Befreiung nicht anwendbar ist) | 10% | ||||||
18º. Übertragung von Nutzungsrechten auf Zeit für Gebäude, wenn die Immobilie mindestens zehn Unterkünfte hat. | 10% | ||||||
19º. Renovierungs- und Reparaturarbeiten an Wohnungen unter folgenden Voraussetzungen:
| 10% |
Bauausführungen an Gebäuden, die hauptsächlich für Wohnzwecke bestimmt sind, einschließlich Geschäftsräume, Anbauten, Garagen und ergänzende Einrichtungen. Präzisierung: Als hauptsächlich für Wohnzwecke bestimmt gelten Gebäude, bei denen mindestens 50% der bebauten Fläche für diese Nutzung bestimmt sind. | Ermäßigte Steuersätze (Artikel 91.Uno, Gesetz 37/1992) |
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1º. Bauausführungen aufgrund von direkt zwischen Bauträger und Auftragnehmer geschlossenen Verträgen zum Zweck des Baus oder der Renovierung. | 10% |
2º. Verkäufe mit Installation von Küchen- und Badschränken sowie Einbauschränken aufgrund von direkt mit dem Bauträger geschlossenen Verträgen. | 10% |
3º. Bauausführungen aufgrund von direkt zwischen Eigentümergemeinschaften und Auftragnehmer geschlossenen Verträgen zum Bau von ergänzenden Garagen auf Gemeinschaftsgrundstücken oder in Gemeinschaftsräumen, maximal 2 Plätze pro Eigentümer. | 10% |
Warenlieferungen (Einschließlich Bauausführungen, die Dienstleistungen sind, deren Ergebnis die Lieferung einer dieser Waren ist, außer Sozialwohnungen) | Superermäßigte Steuersätze (Artikel 91.Dos, Gesetz 37/1992) | ||||
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1º. Brot; Backmehle; natürliche, zertifizierte, pasteurisierte, konzentrierte, entrahmte, sterilisierte, UHT-, verdampfte, Pulver- und fermentierte Milch; Käse, Eier, Obst, Gemüse, Hülsenfrüchte, Knollen und Getreide als Naturprodukte gemäß Lebensmittelkodex; Olivenöle. | 4% | ||||
2º. Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, die nicht ausschließlich oder hauptsächlich Werbung enthalten, sowie Ergänzungen, die gemeinsam geliefert werden. Einschließlich Partituren, Karten und Zeichenhefte, ausgenommen elektronische Artikel und Geräte
| 4% | ||||
3º. Humanarzneimittel, galenische Formen, magistrale Formeln und offizinelle Zubereitungen.
| 4% | ||||
4º. Fahrzeuge für Personen mit eingeschränkter Mobilität und Rollstühle für deren ausschließlichen Gebrauch. Kraftfahrzeuge für den regelmäßigen Transport von Menschen mit Behinderungen in Rollstühlen oder mit eingeschränkter Mobilität. | 4% | ||||
5º. Prothesen, Orthesen und Implantate für Menschen mit Behinderungen. | 4% | ||||
6º. Sozialwohnungen im Sonderregime oder öffentlicher Förderung bei Lieferung durch ihre Bauträger, einschließlich Garagen (maximal zwei Einheiten) und Anbauten im selben Gebäude, die gemeinsam übertragen werden. | 4% | ||||
7º. Damenbinden, Tampons, Slipeinlagen, Kondome und andere nicht-medizinische Verhütungsmittel. | 4% | ||||
8º. Spenden bestimmter Güter an begünstigte Einrichtungen der Mäzenatschaft für deren gemeinnützige Zwecke gemäß Artikel 2 des Gesetzes 49/2002 vom 23. Dezember (Lebensmittel, bestimmte medizinische Artikel, Bücher, Wasserversorgung, Sonnenkollektoren) | 0% |
Dienstleistungen | Superermäßigte Steuersätze (Artikel 91.Dos, Gesetz 37/1992) |
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1º. Reparatur von Fahrzeugen für Personen mit eingeschränkter Mobilität und Rollstühlen für den ausschließlichen Gebrauch von Menschen mit Behinderungen. Anpassung von Taxis und Mietwagen sowie Kraftfahrzeugen für den Transport von Menschen mit Behinderungen. | 4% |
2º. Mietverträge mit Kaufoption für Sozialwohnungen im Sonderregime oder öffentlicher Förderung, einschließlich Garagenplätze (maximal zwei Einheiten) und Anbauten. | 4% |
3º. Teleassistenz, häusliche Pflege, Tages- und Nachtbetreuung sowie stationäre Betreuung in vereinbarten Plätzen oder zu Preisen aus öffentlichen Ausschreibungen oder als Folge wirtschaftlicher Leistungen, die mehr als 10% des Preises decken. | 4% |
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