Abschaffung der USt in Österreich - Österreich

Abschaffung der USt in Österreich

Preis ohne USt:
€ 0,00
USt 20 %
€ 0,00
Gesamtbetrag mit USt:
€ 0,00

Wie berechnet man einen Preis ohne USt?

Wenn Sie wissen möchten, wie viel ein Produkt oder eine Dienstleistung ohne Steuern kostet, können Sie auch dies berechnen. Es gibt eine Möglichkeit, den steuerpflichtigen Betrag durch Abzug der USt zu berechnen. Wir fahren mit dem gleichen Beispiel fort, um zu zeigen, wie das geht.

Sie müssen den Gesamtbetrag, der dem Endverbraucher in Rechnung gestellt wird, durch den Mehrwertsteuersatz teilen. Wenn die Gesamtkosten für das Heu € 120,00 betragen und der Steuersatz 20 % ist, lautet die Formel wie folgt:

Steuerpflichtiger Betrag = Gesamtbetrag / USt (20 %) = € 120,00 ÷ 1.2 = € 100,00

Um sich zu vergewissern, dass dies das richtige Ergebnis ist, können Sie den folgenden Vorgang verwenden:

USt (20 %) = € 100,00 × 0.2 = € 20,00
Gesamtbetrag mit USt = € 20,00 + € 100,00 = € 120,00

Wie berechnet man die Steuerbemessungsgrundlage nur mit der USt

Wenn Sie hingegen nur die Gesamtkosten der Steuer haben, müssen Sie eine andere Formel verwenden, um den steuerpflichtigen Betrag zu ermitteln. Sie müssen einfach den Steuerbetrag durch 0.2 teilen, das ist der zu berechnende Steuersatz.

Mit anderen Worten: Wenn sich der USt für das Heu auf € 20,00 beläuft, müssen Sie diesen Betrag durch 0.2 teilen, um den steuerpflichtigen Betrag zu erhalten.

Sie können dies an der folgenden Formel ablesen:

Steuerpflichtiger Betrag = USt ÷ USt (20 %) = € 20,00 ÷ 0.2 = € 100,00

Das bedeutet, dass der Verkaufspreis von Heu ohne USt € 100,00 beträgt. Sie können die Richtigkeit dieses Ergebnisses anhand der folgenden Formel überprüfen:

Gesamtbetrag mit USt = € 100,00 + € 20,00 = € 120,00
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