Mehrwertsteuersatz: 0%
Preis (mit UST): € 0,00
Die Höhe der Mehrwertsteuer: € 0,00 (UST zu zahlen)
Preis (ohne UST): € 0,00
Mehrwertsteuersatz: 0%
Preis (ohne UST): € 0,00
Die Höhe der Mehrwertsteuer: € 0,00 (UST zu zahlen)
Preis (mit UST): € 0,00
Wie berechnet man die Mehrwertsteuer? Dazu muss man zur Berechnung die entsprechende Formel verwenden.
Zunächst einmal müssen Sie die 20%, die den Mehrwertsteueranteil darstellen, durch 100 % teilen. Nach den Berechnungen ergibt sich ein Ergebnis von 0.2. Um dies etwas klarer zu verdeutlichen:
UST % = 20% / 100% = 0.2
Anschließend müssen Sie den Verkaufspreis, die so genannte Bemessungsgrundlage, mit dem UST-Prozentsatz multiplizieren. Zum Beispiel: € 84,96 (das ist die Bemessungsgrundlage) mal 0.2 (das Ergebnis der vorigen Formel). Dies entspricht € 16,99 (Mehrwertsteuer). Die Formel lautet wie folgt:
UST-Betrag = Bemessungsgrundlage * UST (20%)
€ 84,96 * 0.2 = € 16,99
Dies ist der Gesamtpreis mit Mehrwertsteuer: € 84,96 + € 16,99 = € 101,95
Wie fügt man die Mehrwertsteuer zu einem Preis hinzu? Es gibt eine einfache, effiziente und schnelle Möglichkeit, die Ihnen dabei hilft, den Gesamtbetrag oder die Gesamtkosten der Mehrwertsteuer zu berechnen. Dies ist eine weitere, recht bekannte Formel. Sie besteht darin, dass zum Ergebnis des oben beschriebenen Prozentsatzes der Steuer eine Eins addiert wird. Das bedeutet: 1 + 0.2 = 1.2 .
Dieser muss mit der Bemessungsgrundlage oder dem Verkaufspreis multipliziert werden, wenn man unserem Beispiel folgt, wären das also mit € 84,96. Nach Durchführung der mathematischen Berechnung werden Sie sehen, dass dies zu einem Preis führt, in dem die Mehrwertsteuer bereits enthalten ist (Gesamtbetrag). Das bedeutet € 101,95, die Formel sieht wie folgt aus:
Gesamtbetrag der Mehrwertsteuer = € 84,96 * 1.2 = € 101,95
Wie entfernt man die Mehrwertsteuer? Sie müssen den Gesamtbetrag, der dem Endverbraucher in Rechnung gestellt wird, durch den Prozentsatz der Mehrwertsteuer teilen. Bei einem Gesamtbetrag von € 84,96 und einem Steuersatz von 20% ergibt diese Formel Folgendes:
Bemessungsgrundlage = Gesamtbetrag / Mehrwertsteuer (20%)
€ 84,96 / 1.2 = € 70,80
Berechnung der Bemessungsgrundlage: Im umgekehrten Fall, d. h. wenn Sie nur die Gesamtkosten der Steuer haben, müssen Sie eine weitere Formel verwenden, um die Bemessungsgrundlage zu ermitteln. Sie besteht einfach darin, den Steuerbetrag durch 0.2 zu teilen, was dem entsprechenden Prozentsatz entspricht, der erhoben wird.
Mit anderen Worten: Wenn der Mehrwertsteuerbetrag € 14,16 beträgt, müssen Sie ihn – gemäss dieser Anwendung– durch 0.2 teilen. In der folgenden Formel können Sie das besser sehen:
Bemessungsgrundlage = Mehrwertsteuerbetrag / UST (20%)
€ 14,16 / 0.2 = € 70,80
Dies bedeutet, dass die Kosten des Verkaufs ohne Mehrwertsteuer € 70,80 betragen.